Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag ihrer Einnahmen an Verlage auszuschütten. Dieser lag bei 50% für wissenschaftliche Werke, für die in der Kurt Wolff Stiftung vertretenen belletristischen Verlage lag der Anteil bei lediglich 30% der gesamten auszuschüttenden Summe.
„Die Entscheidung des BGH bringt die unabhängigen Verlage in eine existenzgefährdende Situation, da diese nicht nur zukünftig auf diese Einnahmen verzichten sollen, sondern auch für die vergangenen Jahre seit 2012 massive Rückforderungen durch die VG Wort zu erwarten haben“, sagt Britta Jürgs, Vorstandsvorsitzende der Kurt Wolff Stiftung.
Verlagen, die dieses Geld nicht in kurzer Frist zurückzahlen können, droht die Insolvenz. „Denn natürlich haben wir diese Gelder, die wir als unseren gerechten Anteil dafür betrachten, was wir in die Werke an Leistung stecken, längst in neue Bücher investiert“, so Christoph Links, dessen Verlag der Kurt Wolff Preisträger 2016 ist.
Nach Meinung des BGH stehe den Verlagen zur Zeit kein Leistungsschutzrecht zu. Ein Leistungsschutzrecht, wie es dies in der Filmbranche für die Filmproduzenten, im Tonträgerbereich für die Tonträgerhersteller und auch für die Presseverleger gibt, muss bei Bestand des Urteils für die Buchverleger gesetzlich geregelt werden.
So oder so ist dieses Urteil ein fatales Signal.
Britta Jürgs, Leif Greinus, Jörg Sundermeier (Vorstand Kurt Wolff Stiftung)