Deutsche Verlage können für die Übersetzungen eines Buches aus dem Italienischen einen Antrag auf Zuschuss bzw. auf einen Förderpreis stellen, der bis zum 31.03. oder 30.09. an das für sie zuständige Kulturinstitut bei der Botschaft mit vollständigen Angaben zu der in Frage kommenden Publikation eingereicht wird.
Insbesondere die Bedeutung des Publikationsprojektes für den deutschen Sprachraum im Sinne der Förderung italienischer Kultur und Literatur im Ausland sollen im Antrag dargelegt werden. Beizulegen sind des weiteren detaillierte Informationen zum Übersetzer, eine Kostenkalkulation, eine Beleg über die Vertragsvereinbarung bezüglich der Rechte und die Auskunft, ob das Buch Teil eines mehrbändigen verlegerischen Projektes ist. Über die Gewährung eines Zuschusses entscheidet ein eigens hierfür eingerichteter nationaler Ausschuss.
Darüberhinaus wird eine Teil des Instituts für den Bereich Literatur verwandt, z.B. für Autorenlesungen, Fortbildungsseminare für Lehrer und Übersetzer. Eine Broschüre zu den Aktivitäten der italienischen Kulturinstitute in Deutschland kann angefordert werden.
Kontakt:
Italienisches Kulturinstitut Berlin
Hildebrandstraße 2
10785 Berlin
Tel.: 030 / 26 99 41 0
Fax: 030 / 26 99 41 26
E-mail: iicberlino@esteri.it