03. Februar 2014 Die Kurt Wolff Stiftung zum Freihandelsabkommen mit den USA

Seit längerer Zeit wird hinter verschlossenen Türen zwischen der EU und den USA über ein Freihandelsabkommen verhandelt, das auch kulturelle Bereiche tangiert, u.a. den Buchmarkt und damit die einzigartige europäische und insbesondere deutsche Verlags- und Buchhandelsstruktur.
Die Intention eines Freihandelsabkommens besteht darin, die
Chancen der Handelspartner auf dem jeweils anderen Markt zu
verbessern, indem bestimmte Restriktionen, die Im- oder Exporte
erschweren, abgebaut und nationale Verordnungen und Gesetze, die
einen freien, chancengleichen Handel erschweren, beseitigt
werden. Auf den Buch- und Medienmarkt bezogen bedeutet das, dass
besondere Schutzmaßnahmen urheberrechtlicher, steuerrechtlicher
und preisrechtlicher Natur, die es in Europa im Unterschied zu
den USA gibt, zur Disposition stehen. Das bedeutet konkret für
Deutschland, dass zum Beispiel der niedrigere Mehrwertsteuersatz
von 7% auf Bücher und die Buchpreisbindung gefährdet
sind. Die Folgen für das einmalige Buchhandels- und Verlagsnetz in
Deutschland wären verheerend.
Die französische Regierung hat wegen dieser kulturpolitischen
Dimension eines Freihandelsabkommens entschieden, den gesamten
Kulturbereich und die damit zusammenhängenden Förder- und
Schutzmaßnahmen aus dem Verhandlungsmandat herauszunehmen.
Diesem Schritt hat sich die Bundesregierung bisher nicht
angeschlossen, obwohl es im Koalitionsabkommen zwischen CDU, SPD
und CSU wörtlich heißt: »Dem besonderen Schutzbedürfnis von Kultur und Medien wird in der
deutschen Europapolitik Rechnung getragen, insbesondere in der
europäischen Rechtsetzung, bei EU-Beihilfefragen oder bei
Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. Dies muss auch bei den
Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und
den USA durch Ausnahmeregelungen berücksichtigt und gesichert
werden.«
Die Kurt Wolff Stiftung, die im Namen vieler kleinerer und
mittlerer unabhängiger Verlage sprechen kann, fordert die neue
Bundesregierung, insbesondere die neue Kulturstaatsministerin und
den neu gewählten Kulturausschuss des Bundestages, auf, dafür zu
sorgen, dass bei künftigen Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen mit den USA der Kulturbereich aus der
Verhandlungsmasse herausgenommen wird. Darüber hinaus ist es
notwendig, diese Verhandlungen und den jeweiligen
Verhandlungsstand vollkommen transparent zu machen –
nur so kann die Öffentlichkeit die Folgen dieses Abkommens ermessen und
entsprechend reagieren.