Infopool – Literarisches Colloquium Berlin

Das Literarische Colloquium Berlin (LCB) fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin die Übersetzung zeitgenössischer belletristischer Werke von Schriftstellern aus Mittel-und Osteuropa.

Antragsberechtigt sind Übersetzer und Verlage, die ein Projekt im deutschen Sprachraum planen. Bereits im Druck befindliche Werke können nicht gefördert werden. Über die Förderung von 50 -90 % der Übersetzungskosten entscheidet zweimal jährlich ein Auswahlausschuss, dem u.a. ein Übersetzer und ein Literaturwissenschaftler angehören. Bei einer Förderung von dritter Seite ist ein Zuschuss ausgeschlossen.

Die Bewerbung muss in achtfacher Ausführung folgende Unterlagen enthalten:
-Name und Anschrift des Verlages und Übersetzers
-ausführliche Begründung hinsichtlich der Bedeutung des zu übersetzenden Werkes
-eine Übersetzungsprobe von mindestens 10 Seiten mit Original (Original zweifach einreichen)
-Verlagsvertrag, der das Recht zur Veröffentlichung und Drucklegung garantiert -Übersetzervertrag auf der Grundlage des VS-Mustervertrages
-Kalkulation des beabsichtigten Buchprojekts
-Angabe über die Höhe der Übersetzungskosten
-geplantes Erscheinungsdatum und voraussichtliche Auflagenhöhe sowie Ladenpreis -Erklärung, dass sich das Werk noch nicht im Druck befindet

Nach Erscheinen ist der Verlag/Übersetzer verpflichtet, dem LCB elf Exemplare zur Verfügung zu stellen. Auf die Förderung des Werkes ist mit folgendem Wortlaut hinzuweisen: Gefördert vom Literarischen Colloquium Berlin mit Mitteln des Auswärtigen Amtes und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin.

Kontakt:

Literarisches Colloquium Berlin e.V.
-Übersetzungsförderungsprogramm-
Ansprechpartner Herr Jürgen Jacob Becker
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
Tel.: 030 / 816 99 6 25
E-Mail: becker@lcb.de
www.lcb.de